In der Praxis werden in der Regel Terminsprechstunden angeboten. Sollte eine notfallmäßige Vorstellung notwendig sein, bitten wir um telefonische Absprache. Wir möchten jeder Patientin und jedem Patienten die notwendige Zeit für Diagnostik und Therapie zukommen lassen.
Die Abrechnung der Sprechstunde kann nicht über die gesetzlichen Krankenkassen erfolgen. Sie erfolgt direkt mit dem Patienten nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) mit den üblichen Steigerungssätzen für privatärztliche Behandlungen. In der Rechnung sind alle Leistungen einzeln ausgewiesen. Sie haben damit volle Leistungstransparenz.
Privat versicherte Patienten können ihre Rechnung wie gewohnt von ihrer privaten Krankenkasse erstatten lassen. Gesetzlich Versicherte können eine privatärztliche Behandlung als Selbstzahler in Anspruch nehmen. Gerne informieren wir Sie vorab über die zu erwartenden Kosten.